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   BVerwG, 25.04.1956 - I CB 70.56   

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https://dejure.org/1956,1287
BVerwG, 25.04.1956 - I CB 70.56 (https://dejure.org/1956,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1956 - I CB 70.56 (https://dejure.org/1956,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1956 - I CB 70.56 (https://dejure.org/1956,1287)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - I CB 70.56
    - Ebensowenig kann es einem Zweifel unterliegen, daß auch der Beklagte zu 2) weder durch seinen Bescheid vom 14. Oktober 1950, mit dem er das vom Kläger begehrte Einschreiten im Wege der Dienstaufsicht gegen den Beklagten zu 1) ablehnte, noch durch seinen weiteren Bescheid vom 11. Mai 1951, durch den er - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 17 GG - (Entscheidung vom 22. April 1953 - BVerfGE 2, 225 -) - dem Kläger eine erneute sachliche Stellungnahme verweigerte, eine Regelung im Sinne des § 25 MRVO 165 getroffen hat.
  • BVerwG, 04.02.1956 - I B 13.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - I CB 70.56
    Die Entscheidung über die Ausschließung eines Prozeßbevollmächtigten von der mündlichen Verhandlung gemäß § 157 Abs. 1 ZPO ist, wie der erkennende Senat bereits in seinemBeschluß vom 4. Februar 1956 - BVerwG I B 13.56 - ausgesprochen hat, ein Verwaltungsakt auf dem Gebiete des Zivilprozesses, der im Verwaltungsstreitverfahren nicht angefochten werden kann.
  • BVerwG, 12.05.1961 - VII B 29.59

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausgleich von

    Ebenso ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß behördliche Maßnahmen, die lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Regelung dienen oder eine solche Regelung erst in Aussicht stellen, vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden können(Entscheidungen vom 10. November 1953 - BVerwG I B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - [NJW 1956 S. 684 = MDR 1957 S. 57] undvom 25. April 1956 - BVerwG I CB 70.56 -).
  • BVerwG, 17.02.1961 - VII C 4.60
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidungen vom 10. November 1953 - BVerwG I B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - [NJW 1956 S. 684 = MDR 1957 S. 57] und vom 25. April 1956 - BVerwG I CB 70.56 -) ist zwar anerkannt, daß behördliche Maßnahmen, die lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Regelung dienen oder eine solche Regelung erst in Aussicht stellen, vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden können.
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